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Ein fremdes Werk abmahnsicher nutzen

Du findest ein tolles Bild, einen passenden Spruch, ein schönes Zitat – aber darfst Du das Werk dann auch nutzen, nur weil es frei zugänglich im Internet ist? Und wie sieht es mit Auszügen aus Blog-Texten und Büchern aus? Darüber habe ich mit Rechtsanwältin Monessa Weber gesprochen.

Simone Maader: Liebe Monessa, das Zitieren auf eigenen Webseiten, auf Twitter oder Facebook wird immer populärer. Viele Menschen sind aber verunsichert: Was ist erlaubt, was ist eine Grauzone und wo bin ich auf der sicheren Seite? Kannst Du erst einmal erklären, was Zitieren im juristischen Sinne bedeutet?

Monessa Weber: Nicht selten herrscht der Irrglaube, das, was Journalisten online in Zeitungen und Magazinen dürfen, dürften wir auch. So ist das leider nicht. Das Zitatrecht erlaubt zwar die teilweise oder ganze Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Einen Textteil oder das Bild eines fremden Werkes darfst Du jedoch nur verwenden, wenn es eine „Belegfunktion“ hat, also eine „innere Verbindung“ zwischen dem zitierten Werk und dem zitierenden Werk besteht.

Das klingt kompliziert. Was ist denn eine innere Verbindung? Reicht es, wenn es mir gefällt und thematisch zu meiner Arbeit passt? Nehmen wir mal als Beispiel einen Text, den ich online direkt bei einer Zeitung oder Zeitschrift gefunden habe. Was kann ich verwenden, was ist da erlaubt?

Der Autor eines Artikels muss sich mit der zitierten Materie inhaltlich auseinandersetzen und sie als Beleg (Nachweis) für seine Aussagen nutzen. Um zu entscheiden, ob ein Zitat sach- und zweckdienlich ist, betrachtet das Gericht häufig den Umfang des Zitats. Ein sehr langes Zitat kann aber zulässig sein, wenn der Zitierende sich in entsprechendem Umfang damit auseinandergesetzt hat.

Die Leitfrage ist: Ist das Zitat notwendig, um das Werk des Zitierenden zu verstehen?

Journalisten haben eine privilegierte Stellung, wenn es um ein tagesaktuelles Thema geht. Sie können sich aber nur auf das journalistische Privileg berufen, wenn die Kriterien

  • Aktualität,
  • öffentliches Interesse,
  • politische, wirtschaftliche oder religiöse Relevanz vorliegen.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Zitieren von Texten und dem Einbetten von Bildern?

Ein Textzitat erfordert die Auseinandersetzung mit dem zitierten Text, ein Bildzitat erfordert die Auseinandersetzung mit genau diesem Bild.

Wenn ich ein Werk ordnungsgemäß zitieren will, gehört auch die Nennung der Quelle dazu. Was muss ich dabei beachten? Es ist ja leider nicht immer ersichtlich, wer der genaue Urheber ist.

Das stimmt, aber Quellenangaben wie „Quelle: Youtube“ oder „Quelle: Facebook“ genügen nicht, um ein ausreichendes Zitat zu schaffen. Der Urheber muss namentlich erwähnt werden.

Und wie sieht es mit der berühmten 70-Jahre-Regel aus? Kann ich Bilder oder Textauszüge verwenden, wenn der Urheber mindestens 70 Jahre tot ist? Das wird häufig als Faustregel in sozialen Netzwerken verbreitet.

Ja, es gibt diesen Grundsatz, aber fraglich bleibt dann immer, ob genau das zitierte Werk davon betroffen ist oder nicht. Es kommt ganz auf das Werk und auf den verstorbenen Künstler an. Das muss dann im Einzelfall geprüft werden. Beispielsweise gilt der Grundsatz nicht immer für US-amerikanische Werke und Künstler.

Manchmal sind wir ja auch gar nicht die „Täter“, sondern die Opfer. Hast Du abschließend einen Tipp, wie ich mich vor Text- oder Bilderklau schützen kann? Was mache ich zum Beispiel, wenn jemand mein Foto oder Auszüge meiner Texte einfach auf seiner Website oder bei Facebook verwendet?

Sobald Du die Kontaktdaten und Postanschrift des Schädigers über das Impressum seiner Webseite oder Facebook-Seite festgestellt hast, solltest Du zunächst eine einfache formlose Abmahnung per Einschreiben an den Schädiger mit der Bitte um Unterlassung senden. Falls dieser Schritt nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst Du dann einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen.

Liebe Monessa, ich danke Dir herzlich, dass Du Dir die Zeit genommen hast, Licht in dieses komplizierte Thema bringen. Ein Hinweis noch:

Die vorstehenden Ausführungen sollen einen Überblick über das Zitatrecht geben und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Monessa Weber und ich übernehmen daher keine Gewährleistung und keine Haftung.

Zur Klärung von konkreten Fragen solltest Du daher Rechtsanwältin Weber oder einen anderen Rechtsanwalt direkt kontaktieren.

Du kannst Deine Anfrage senden an: info@weber-legal.com.

Portraitfoto Rechtsanwätin Weber, ein Werk abmahnsicher nutzenÜber Weber Legal:
Die Kanzlei Weber Legal von Monessa Weber ist spezialisiert auf Online-Handel, Datenschutz, Impressum, rechtliche Prüfung von Webseiten, Social Media Recht, Marketing Recht, Abmahnungen, AGB, Verträge, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheberrecht. Weitere Infos unter: www.weber-legal.com

Bildnachweis: © Gregor Zawadzki, ingenium-design

2 Kommentare zu „Ein fremdes Werk abmahnsicher nutzen“

  1. Hallo Simone, in der Tat ist dies ein sehr heikles Thema.
    Ich habe mal gehört, dass sogar die Enkel und Ur-Enkel von Heinz Erhardt sämtliche Zitate von ihm abmahnen lassen, sobald die irgendjemand verwendet.
    Von daher sind mir meine eigenen Sprüche schon fast lieber 🙂
    LG Tina

    1. Hallo Tina,
      davon habe ich auch gehört. Auch Karl Valentin ist wohl eher mit Vorsicht zu genießen. Teilweise halten sogar Stiftungen die Rechte an den Werken einzelner Autoren. Das macht das Zitieren tatsächlich sehr schwierig. Eigene Sprüche sind natürlich eine gute Idee. Die darf Dir dann bloß keiner klauen. 😉
      Viele Grüße
      Simone

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